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Welche Gültigkeitsdauer besitzt die Genehmigung für Gelegenheitsverkehr (national) mit Kraftomnibussen?

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Höchstens 10 Jahre

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Höchstens 5 Jahre

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Höchstens 2 Jahre

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Die Genehmigung für Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen hat in Deutschland eine Gültigkeitsdauer von höchstens 10 Jahren. Das bedeutet, dass Betreiber solcher Busse ihre Erlaubnis für gelegentliche Personenbeförderung alle 10 Jahre erneuern müssen. Diese lange Gültigkeitsdauer gibt Planungssicherheit und stellt sicher, dass die rechtlichen und technischen Voraussetzungen regelmäßig überprüft werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die genaue Dauer ist in der Personenbeförderungsgesetzgebung geregelt. Bei kürzerer Gültigkeitsdauer gibt es keine entsprechende Regelung für Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen.

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